Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Für unsere Lieferungen gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

1. Lieferung, Abnahme

siehe auch

Wirtschaftskammer Österreich

2. Gewährleistung
3. Eigentumsvorbehalt
4. Preise, Zahlung
5. Haftung
6. Gerichtstand  

 

1. Lieferung, Abnahme

a) Der Kunde ist angehalten, zumutbare Teillieferungen anzunehmen.

b) Wird die Einhaltung vereinbarter Liefer- oder Fertigstellungsfristen durch von uns nicht zu vertretende Umstände behindert, zB. durch Streik oder höhere Gewalt, so verlängert sich die Frist entsprechend um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung der Lieferung länger als 8 Wochen an, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

c) Können wir bei Nichtabnahme des Kaufgegenstandes Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend machen, so beträgt dieser ohne besonderen Nachweis 20% des Kaufpreises (ausschließlich Mehrwertsteuer), es sei denn, dass nachweislich ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schaden bleibt uns vorbehalten.

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2. Gewährleistung

a) Die Gewährleistungspflicht für alle verkauften neuen Gegenstände beträgt 24 Monate ab Übergabe. Beim Verkauf gebrauchter Sachen ist jede Gewährleistung ausgeschlossen, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.

b) Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 6 Monaten ab Übergabe bzw. Abnahme schriftlich gerügt werden, andernfalls hebt sich die Beweislastumkehr auf.

c) Die Gewährleistungspflicht besteht nicht bei einem Fehler oder Schaden, der auf einer falschen Installation, falschen Bedienung oder Verwendung ungeeigneten oder fehlerhaften Zubehörs (zB. Batterien) durch den Kunden beruht. Dasselbe gilt bei einem Fehler, der auf unzureichenden örtlichen Empfangsbedingungen oder auf einer mangelhaften Antenne beruht.

d) Bei Eingriffen des Kunden oder eines Dritten in den als mangelhaft beanstandeten Gegenstand hat der Kunde den Nachweis zu erbringen, dass der gerügte Fehler nicht auf diesem Eingriff beruht.

e) Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung verpflichtet. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.

f) Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, oder sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht imstande, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.

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3. Eigentumsvorbehalt

a)Der Kaufgegenstand bleibt unser Eigentum bis der Kunde alls uns aus dem zugrundeliegenden Vertrag zustehenden Ansprüche erfüllt hat. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt auch für unsere Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand zB. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen nachträglich entstehen. Letzteres gilt nicht, wenn die Reparatur von uns nicht in angemessener Frist ausgeführt wird oder fehlgeschlagen ist. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht darf der Kaufgegenstand nicht veräussert, vermietet, verliehen oder verschenkt werden, ebenso sind Sicherungsübereignung und Verpfändung untersagt.

b) Ist der Kunde Wiederverkäufer, so ist ihm die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet. Der Kunde tritt für diesen Fall seine Forderung aus dem Weiterverkauf einschließlich aller Nebenrechte bis zur Höhe unserer ihm gegenüber bestehenden Forderung bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an und verpflichten uns, abgetretene Forderungen insoweit freizugeben, als sie unsere noch offenen Forderungen um mehr als 20% übersteigen.

c) Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Kunde den Kaufgegenstand ordnungsgemäß zu behandeln und sorgfältig zu verwahren. Ferner hat er alle erforderlichen Wartungsarbeiten und Instandsetzungen unverzüglich ausführen zu lassen.

d) Von Zugriffen Dritter, insbesondere von einer Pfändung, sowie der Ausübung eines Pfandrechtes, sowie der Zerstörung, Beschädigung oder des Verlustes hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu informieren.

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4. Preise, Zahlung

a) Wenn nicht anders vereinbart, gelten unsere Preise ab unserem Betriebssitz.

b) Rechnungen sind, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Reparaturrechnungen sind stets bar zu bezahlen. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber und aufgrund besonderer Vereinbarung angenommen.

c) Eine Zurückbehaltung der Zahlung oder Aufrechnung ist uns gegenüber nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wegen Gegenansprüchen, die nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen.

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5. Haftung

Unsere Haftung für die Verletzung vertraglicher Pflichten ist ausgeschlossen, sofern uns nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss.

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6.Gerichtsstand

a) Erfüllungsort für sämtliche Verbindlichkeiten ist unser Betriebssitz.

b) Ist der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist als Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselprozesse - unser Betriebssitz vereinbart. Derselbe Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wird sind nach unserer Wahl auch berechtigt, Klage am Sitz des Kunden zu erheben. Von jedem Wechsel der Wohnung oder des Geschäftslokals hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu informieren.

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